Über die Volkszählung


Alle 10 Jahre findet in allen Ländern Europas die Volkszählung statt! Unter den Volkszählungs-Fragen findet man Fragen über die nationale Zugehörigkeit oder die Sprache, die man zu Hause benutzt.

Anhand der Ergebnisse der Volkszählung wird die Größe der nationalen und ethnischen Minderheiten, die in Polen leben, festgelegt.

Von der Anzahl der Personen, die ihre Zugehörigkeit zu der Deutschen Minderheit erklären, hängen das Funktionieren der Minderheit und die Möglichkeit der aktiven Nutzung, der ihr gewährten Rechte, ab.

Zöger nicht, schreib dich nieder und erkläre deine DEUTSCHE Nationalität. Wenn Du die Sprache angibst, die Du zu Hause sprichst, schreibe DEUTSCH. Du kannst mehr als nur eine nationale Zugehörigkeit angeben.

 

Die Volkszählung ist obligatorisch und findet ab dem 1. April 2021 in Form einer Online- oder Telefon- Selbstaufzählung statt. Sie können auch einen speziellen Volkszählungszähler in Ihrer Gemeinde um Hilfe bitten.

Das Ausfüllen des Formulars besteht in der Beantwortung der Fragen (durch Ankreuzung von Feldern, Eingeben eines Werts oder Auswählen eines geeigneten Elements). Bei der Beantwortung von Fragen haben wir die Pflicht, die Wahrheit zu sagen.

Fragen im Zusammenhang mit Nationalität und ethnischer Zugehörigkeit sind lediglich eine selbst wahrgenommene Erklärung, die eine emotionale Bindung und eine kulturelle Beziehung zu einer bestimmten Nation und/oder ethnischen Gemeinschaft zum Ausdruck bringt.


So funktioniert die deutsche Minderheit!



Download


Zum herunterladen

Volkszahlungsfragen

Werde ein Volkszählungswolontär!


Möchten Sie uns helfen, die Teilnahme an der Volkszählung zu fördern? Füllen Sie das Formular aus und bewerben Sie sich noch heute! Wir warten auf dich!

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus und geben Sie genau an, auf welche Hilfe wir zählen können! Nachdem wir Ihre Bewerbung angenommen haben, werden wir Sie über bevorstehende Aktivitäten auf dem Laufenden halten!


Fragen und Antworten


Ab 1.04. bis 30.09.2021

 Jeder Einwohner Polens ist verpflichtet, eine Selbstzählung durchzuführen, die darin besteht, die im Zählungsformular enthaltenen Daten über den Befragten zu überprüfen, zu aktualisieren und zu ergänzen. In besonders begründeten Fällen, in denen ein Zählungsteilnehmer nicht in der Lage ist, die Selbstauskunft online auszufüllen, werden die Daten durch eine Methode erhoben:

  • ein Telefoninterview, das von einem Zählungsbeauftragten durchgeführt wird, der die von der befragten Person erhaltenen Daten in ein Zählungsformular eingibt,
  • ein persönliches Interview, das von einem Zählungsbeauftragten mit einem mobilen Gerät durchgeführt wird, das mit einer speziellen Software für die Durchführung einer Zählung ausgestattet ist.

 Bei beiden Methoden werden die Daten der im Zählungsformular erfassten Person überprüft, aktualisiert und vervollständigt.

Bei der Selbstauszählung zählen Erwachsene sich selbst, während die Daten über Minderjährige von den mit ihnen zusammenlebenden Erwachsenen geliefert werden sollen.

Die Teilnahme an der nationalen Volks- und Wohnungszählung 2021 ist obligatorisch. Die Verweigerung der Teilnahme an der Volkszählung zieht die Möglichkeit einer Geldstrafe nach sich, die in Art. 57 des Gesetzes über die öffentliche Statistik enthalten ist.

Dies sind Fragen zu ethno-kulturellen Merkmalen

  • Welche Nationalität haben Sie? ( Die Staatsangehörigkeit ist nicht zu verwechseln mit der Nationalität - also der Staatsbürgerschaft!) Wählen Sie aus - DEUTSCH!!
  • Fühlen Sie sich auch einer anderen Nation oder ethnischen Gemeinschaft zugehörig? Sie können POLEN oder SCHLESIEN wählen
  • Welche Sprache sprechen Sie normalerweise zu Hause? Antwort: DEUTSCH, SCHLESISCH

Personen, die dauerhaft im Ausland leben, aber in Polen registriert sind, sind verpflichtet, einen Zensusfragebogen auszufüllen.

Es bestehen keine Einwände dagegen, dass sich verschiedene Personen von demselben Computer aus registrieren können. Bitte beachten Sie, dass sich die Person, die die Aufzählung ausfüllt, von ihrem Formular abmelden muss. Die nächste Person muss sich an ihrem Konto anmelden. Nach der Anmeldung am System und der Authentifizierung ihrer Person müssen sie das Formular für sich selbst ausfüllen.

Dies können Sie z.B. an einer ausgewiesenen Stelle in Ihrer Gemeinde oder im DFK tun, wo es Dienstzeiten gibt, während derer Sie sich anmelden können. Es ist auch ratsam, andere Mitglieder des DFK um Hilfe zu bitten.


Förderer


Sponsoren, dank denen die Kampagne durchgeführt werden konnte

Finanziert von:

durch:

Kontakt


Towarzystwo Społeczno Kulturalne Niemców na Śląsku Opolskim

Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien

ul. Konopnickiej 6

45-004 Opole

tskn@skgd.pl

www.skgd.pl